Schnellkontakt

    Selbsthilfekontaktstelle

    Haus der Begegnung
    Am Bahnhof 1a, 16259 Bad Freienwalde

    MAIL info@selbsthilfekontaktstelle-bad-freienwalde.de
    TEL +49 3344 5208

    Beratungsangebote

    In den Räumlichkeiten der Selbsthilfekontaktstelle bieten nachfolgende Institutionen und Vereine
    Termine zu Beratungsgesprächen vor Ort an:
    DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND
    VERSICHERTENBERATER

    Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herr Frank Richter, bietet Beratungen rund um den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu folgenden Themen an:

    • Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Kontenklärung
    • Rentenanträge / Formulare

     

    Sprechzeiten:

    • Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    • Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin

    Terminvereinbarung unter 03344 300722

    Beratungsgespräche außerhalb der Sprechzeiten finden nach vorheriger Terminvereinbarung in den Räumen der Selbsthilfekontaktstelle statt.

    INTEGRATIONSFACHDIENST (IFD)
    DES LANDES BRANDENBURG

    Integrationsfachdienste beraten, unterstützen und begleiten Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben und Arbeitgeber sowie Personalvertretungen (Betriebs- bzw. Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen). Um dieses Angebot ortsnah vorhalten zu können, gibt es ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen im Land Brandenburg – angebunden bei gemeinnützigen freien Trägern. Somit finden Sie einen Ansprechpartner auch in Ihrer Nähe.

     

    Unsere Fachberater sind in der Regel Sozialpädagogen mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung und verfügen über umfassende sozialrechtliche Kenntnisse.

     

    Der IFD wird nach §§109 ff SGB IX, im Auftrag des Integrationsamtes im Landesamt für Soziales und Versorgung sowie der Rehabilitationsträger, bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt.

     

    Unser Leistungsangebot umfasst:

    • Beratung und Unterstützung von Betroffenen und deren Arbeitgeber zu Fragen des Schwerbehindertenrechtes, zu Förderleistungen und des besonderen Kündigungsschutzes
    • Unterstützung bei der Suche nach geeigneter, behinderungsgerechter Beschäftigung – Voraussetzung hierfür ist eine Beauftragung des Rehabilitationsträgers (z.B. Rentenver-sicherung, Berufsgenossenschaft )
    • Unterstützung der Agentur für Arbeit bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen, im Rahmen der Initiative Inklusion
    • Krisenintervention/Konfliktmanagement
    • Beratung des betrieblichen Umfeldes zu Art und Auswirkungen der Behinderung
    • Sachaufklärung und Mitwirkung im Kündigungsschutzverfahren
    • Fachdienstliche Stellungnahmen im Auftrag des Integrationsamtes oder anderer Sozialleistungsträger

     

    Wir arbeiten allparteilich und vermittelnd. Unser Ziel ist es, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu erhalten. Bei Bedarf und in Absprache mit Ihnen, nehmen wir  Kontakt zu Behörden, Ämtern, Ärzten und Therapeuten auf. Wir arbeiten mit Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zusammen.

     

    Wir erstellen Anforderungs- und Fähigkeitsprofile nach wissenschaftlichen Methoden. Der Zugang zu unseren Beratungsstellen ist niederschwellig – das heißt, eine erste Beratung ist ohne besondere Voraussetzungen möglich.

     

    Alle Angebote sind für Sie kostenfrei. Unsere Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

     

    Beratungsgespräche finden nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03341 312547 in den Räumen der Selbsthilfekontaktstelle statt.

    Wir, das heißt die DMB-Mietervereine und der Deutsche Mieterbund, sind die Rechtsexperten auf Seiten der Mieter. Ob Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Wohnungsmängel oder Kündigung – Mietrecht ist unser Handwerk. Wir lösen Probleme, die das Mietverhältnis betreffen.

     

    Die 320 örtlichen Mietervereine führen in ihren 500 Beratungsstellen rund 1,2 Millionen Rechtsberatungen im Jahr durch. Der Mieterverein setzt berechtigte Ansprüche gegenüber Vermietern, Verwaltungen und Behörden durch und wehrt unberechtigte Forderungen von Vermietern ab. Er hilft sofort und ohne Wartezeit. In allen Auseinandersetzungen versucht der Mieterverein zunächst eine gütliche Einigung herbeizuführen. Mietervereine haben kein eigenständiges wirtschaftliches Interesse daran, einen Mietprozess zu führen, und sie wissen, dass Mietern am besten durch eine außergerichtliche Einigung geholfen wird. Mietervereine begreifen sich deshalb auch als Streitschlichter. Ohne Einschaltung der Gerichte, das heißt außergerichtlich, werden fast 97 Prozent aller Beratungsfälle der Mietervereine gelöst.

     

    Weiterer Aufgabenschwerpunkt der Mietervereine ist die Mitwirkung an der kommunalen Wohnungspolitik und bei städtebaulichen Maßnahmen. Mietervereine verstehen sich hier als Sprachrohr aller Mieter in ihrem Betreuungsgebiet. Darüber hinaus arbeiten Mietervereine an der Aufstellung der Mietspiegel mit.

     

    Die örtlichen Mietervereine bieten umfassende persönliche Rechtsberatung für Mitglieder an.

     

    Beratungsgespräche finden nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0335 6850260 in der Regel jeden 3. Dienstag im Monat von 8.30 Uhr bis 11 Uhr in den Räumen der Selbsthilfekontaktstelle statt.

    Sie benötigen Unterstützung beim Finden einer gemeinnützigen Tätigkeit in Eberswalde, Bernau, Strausberg, Bad Freienwalde, Fürstenwalde, Frankfurt O. oder Eisenhüttenstadt und möchten sehr gern ein Arbeitsangebot in einem Verein oder einer gemeinnützigen Einrichtung unterbreitet bekommen statt Ihre Haftstrafe antreten zu müssen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

     

    Der Uckermärkische Bildungsverbund gGmbH ist seit 2005 Mitglied im Netzwerk „Haftvermeidung durch soziale Integration“.

     

    Wir arbeiten mit Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten und sich bereit erklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen.

     

    Unsere Leistungen umfassen

    • die Motivierung der Zielgruppe zur Ableistung der gemeinnützigen Arbeit,
    • die passgenaue Vermittlung in gemeinnützige Stellen,
    • die Koordination und Kontrolle der Ableistung, die individuelle Beratung während und bei Bedarf auch nach der Ableistung der gemeinnützigen Arbeit sowie
    • die arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Vermittlungsarbeit arbeitsuchender Klienten.

     

    Beratungsgespräche finden nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03332 450937 oder 0176 65931499 in den Räumen der Selbsthilfekontaktstelle in der Regel in ungeraden Kalenderwochen am Montag von 10 Uhr bis 12 Uhr statt.

    BERATUNG FÜR BLEIBEBERECHTIGTE ZUWANDERER SOZIALPARK MOL E.V.

    Der Sozialpark MOL e.V. sieht seine Aufgabe darin, die in Deutschland ankommenden Spätaussiedler in jeder Weise zu unterstützen. Die Menschen werden auf Behördengängen unterstützt und es wird sich intensiv um Arbeitsbeschaffung bemüht. Hier bestehen Kontakte zu Unternehmen, die ständig mit diesem Personenkreis arbeiten (z.B. im Obstbau).

     

    Im Mittelpunkt steht die Integration der Aussiedler durch Beratungen, Kurse und Gesprächskreise.

     

    Beratungsgespräche finden nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03341 471381 in den Räumen der Selbsthilfekontaktstelle statt.